Der Brandschutzbeauftragte
oder die Brandschutzbeauftragte ...
- kennt die wesentlichen brandschutztechnischen Anlagen
- kann deren Funktion und Wirkungsweise erläutern
- kennt deren typische Anwendungsbereiche
- kann deren wesentliche Bauteile erkennen und benennen
- erkennt typische betriebliche Situationen, durch die die Wirksamkeit der Anlagen negativ beeinflusst werden und kann diese erläutern
- kann offensichtliche Mängel an brandschutztechnischen Anlagen erkennen und beschreiben
- kennt wesentliche Schutzmaßnahmen für Personen beim Einsatz von Gaslöschanlagen und kann diesbezüglich den Unternehmer oder die Unternehmerin beraten
- kann die Bedeutung von ordnungsgemäßer Instandhaltung und insbesondere auch erforderlicher Prüfungen erläutern