ORGANISATORISCHER
BRANDSCHUTZ

MEHR SICHERHEIT
IN IHREM UNTERNEHMEN

Verantwortung übernehmen – Leben schützen

Der organisatorische Brandschutz spielt eine zentrale Rolle in der Gefahrenabwehr und dem Schutz von Menschenleben in Unternehmen. Mit einem professionellen Konzept und der richtigen Umsetzung minimieren Sie Risiken und sorgen für eine sichere Umgebung für Mitarbeiter, Kunden und Besucher.

Unsere Leistungen

  • Entwicklung und Implementierung eines individuellen Brandschutzkonzepts
  • Erstellung von Brandschutzordnungen und -plänen
  • Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter
  • Regelmäßige Brandschutzbegehungen und Prüfungen
  • Beratung zu allen Fragen des Brandschutzes

Ihr Nutzen

  • Erhöhte Sicherheit für Mitarbeiter und Kunden
  • Minimierung von Brandrisiken
  • Schutz von Sachwerten und Betriebsabläufen
  • Erfüllung gesetzlicher Auflagen
  • Senkung der Versicherungsprämien

Der Brandschutzbeauftragte
oder die Brandschutzbeauftragte ...

  • kann den Unternehmer oder die Unternehmerin, Führungskräfte und Mitarbeitende im vorbeugenden Brandschutz fachlich kompetent beraten
  • kann eine angemessene betriebliche Organisation im Brandschutz (Brandschutzmanagement) vorschlagen und bei der Integration des Brandschutzes in die betrieblichen Abläufe mitwirken
  • kann die Brandschutzordnung entsprechend den betrieblichen Erfordernissen ausarbeiten
  • kann den Unternehmer bzw. die Unternehmerin bei der betrieblichen Unterweisung im Brandschutz unterstützen
  • kann Beschäftigte und Führungskräfte zu brandschutzgerechtem Verhalten motivieren ist in der Lage, Evakuierungsübungen zu planen und deren Verlauf auszuwerten, 36 Anhang
  • kann für übliche Tätigkeiten und Gegebenheiten eine Gefährdungsbeurteilung zum Thema Brandschutz erstellen
  • kann in Zusammenarbeit mit anderen Expertinnen und Experten, wie z.B. Fachkräften für Arbeitssicherheit, bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bei komplexen Sachverhalten aktiv mitwirken
  • kann Ersatzmaßnahmen zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz vorschlagen
  • kennt wesentliche Prüfpflichten im Brandschutz, ist in der Lage, ordnungsgemäße Prüfungen zu organisieren und kann den Unternehmer oder die Unternehmerin bezüglich der Organisation der Prüfungen beraten
  • kann Personen im Umgang mit handbetätigten Feuerlöschern und anderen Löscheinrichtungen ausbilden
  • kann Personen zum Brandschutzhelfer ausbilden
  • kann ein Konzept zur Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern und anderen Löscheinrichtungen erarbeiten und bei der Umsetzung mitwirken
  • kann Flucht- und Rettungspläne auf deren Richtigkeit überprüfen
  • kann bei der Erstellung von Feuerwehrplänen mitwirken
  • stellt Abweichungen (Soll-/Istzustand) im betrieblichen Brandschutz fest und kann sie dem Unternehmer bzw. der Unternehmerin darlegen
  • kann aussagekräftige Berichte und Stellungnahmen verfassen

Brandschutzberatung
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